Dienstgrade

 

Blaue Schrift: Wird von der Kompanie befördert.
Schwarze Schrift: Wird vom Regiment befördert.:

Schütze
 
Dienstgrad Schütze 1. Bei Eintritt in die Kompanie
Gefreiter
 
IMG_9839 1. Im Ermessen der Kompanie.
Obergefreiter
 
IMG_9843 1. Im Ermessen der Kompanie.
Unteroffizier
 
Dienstgrad Unteroffizier 1.Bei 15- jähriger Mitgliedschaft im Verein.
2.Ausübung eines Stellvertreterpostens innerhalb einer Kompanie. *1           
3.Kinderkönige rückwirkend wenn sie eine Uniform besitzen.
Feldwebel
 
Dienstgrad Feldwebel 1.Spieß, Kassierer, Schriftführer etc. *1
2.Sachkundige Schießwarte mit Tätigkeit in der Kompanie. *1
3.Bei 10- jähriger Ausübung eines Stellvertreterpostens.
Oberfeldwebel
 
Dienstgrad Oberfeldwebel 1.Schießwarte mit abgelegter Prüfung und Tätigkeit in der Kompanie. *1
2.Bei 10 jähriger Ausübung Spieß, Kassierer, Schriftführer, etc..
3.Bei 20- jähriger Ausübung eines Stellvertreterpostens innerhalb einer Kompanie.
4.Sachkundige Schießwarte mit Tätigkeit im Regiment. *1
Leutnant
 
Dienstgrad Leutnant 1.Stellv. Kompaniechef *1
2.Bei 20 jähriger Ausübung Spieß, Kassierer, Schriftführer etc..
3. Schießwarte mit abgelegter Prüfung, Chronist, Stellvertreter im       Regimentsvorstand, Adjutanten, Fahnenträger, beratende Mitglieder des   Regimentsvorstandes. *1
4.Schützenkönig
5.Bei 10 jähriger Ausübung Schießwarte mit abgelegter Prüfung und Tätigkeit in der Kompanie.
Oberleutnant
 
Dienstgrad Oberleutnant Auf Antrag der Kompanie:
1. Bei 10 jähriger Ausübung Stellv. Kompaniechef.
2. 30- jährige Tätigkeit im Kompanievorstand.
Regiment:
3. Auf Antrag des Schießsportleiters mit Zustimmung der Kompanie- führerversammlung für einen Schießwart der 15 Jahre aktiv tätig war.
4. Bei 15 jähriger Ausübung als Adjutant.
5. Fahnenträger mit 15 jähriger Tätigkeit
Hauptmann
 
Dienstgrad Hauptmann 1. Kompanieführer *1
Regiment:
2. Gildevater, stellv. Platzkommandant. *1
3. Regimentsvorstand: Stellv. Präsident, Kassierer, Schriftführer, Schießsportleiter, Damenschießsportleiterin, Jugendschießsportleiter. *1
4. Bei 10 jähriger Tätigkeit im Regimentsvorstand als Leutnant sowie Stellvertreter in den vorgenannten Ämtern.
5. 25 jähriger Tätigkeit als Fahnenträger oder 25 Jahre Tätigkeit als Adjudant.
Major
 
Dienstgrad Mayor Bei 10 jähriger Tätigkeit als Kompanieführer.
Regiment:
2.Platzkommandant *1
3.Bei 10 jähriger Tätigkeit im Vorstand mit Dienstgrad Hauptmann.
Oberstleutnant
 
Dienstgrad Oberstleutnant 1.Restriktive Beförderung nach vorheriger eingehender Beratung im Vorstand.
Oberst
 
Dienstgrad Oberst 1. Restriktive Beförderung nach vorheriger eingehender Beratung im Vorstand.
General
 
Dienstgrad General 1.Präsident, General *1
2.Restriktive Beförderung nach vorheriger eingehender Beratung im Vorstand.
Generalmajor
 
Dienstgrad Generalleutnant 1. Restriktive Beförderung nach vorheriger eingehender Beratung im Vorstand.
*1 = Dieses Amt muss mindestens 10 Jahr ausgeführt werden, um den Dienstgrad (Beförderung) zu behalten. Sollte diese nicht der Fall sein, erhält er den Dienstgrad zurück den er zuvor hatte. Eine Änderung dieser Regelung, kann nur mit Zustimmung der Hauptleuteversammlung erfolgen.