Blaue Schrift: Wird von der Kompanie befördert.
|
|
Schütze |
|
1. Bei Eintritt in die Kompanie | |
Gefreiter |
|
1. Im Ermessen der Kompanie. | |
Obergefreiter |
|
1. Im Ermessen der Kompanie. | |
Unteroffizier |
|
1.Bei 15- jähriger Mitgliedschaft im Verein. 2.Ausübung eines Stellvertreterpostens innerhalb einer Kompanie. *1 3.Kinderkönige rückwirkend wenn sie eine Uniform besitzen. |
|
Feldwebel |
|
1.Spieß, Kassierer, Schriftführer etc. *1 2.Sachkundige Schießwarte mit Tätigkeit in der Kompanie. *1 3.Bei 10- jähriger Ausübung eines Stellvertreterpostens. |
|
Oberfeldwebel |
|
1.Schießwarte mit abgelegter Prüfung und Tätigkeit in der Kompanie. *1 2.Bei 10 jähriger Ausübung Spieß, Kassierer, Schriftführer, etc.. 3.Bei 20- jähriger Ausübung eines Stellvertreterpostens innerhalb einer Kompanie. 4.Sachkundige Schießwarte mit Tätigkeit im Regiment. *1 |
|
Leutnant |
|
1.Stellv. Kompaniechef *1 2.Bei 20 jähriger Ausübung Spieß, Kassierer, Schriftführer etc.. 3. Schießwarte mit abgelegter Prüfung, Chronist, Stellvertreter im Regimentsvorstand, Adjutanten, Fahnenträger, beratende Mitglieder des Regimentsvorstandes. *1 4.Schützenkönig 5.Bei 10 jähriger Ausübung Schießwarte mit abgelegter Prüfung und Tätigkeit in der Kompanie. |
|
Oberleutnant |
|
Auf Antrag der Kompanie: 1. Bei 10 jähriger Ausübung Stellv. Kompaniechef. 2. 30- jährige Tätigkeit im Kompanievorstand. Regiment: 3. Auf Antrag des Schießsportleiters mit Zustimmung der Kompanie- führerversammlung für einen Schießwart der 15 Jahre aktiv tätig war. 4. Bei 15 jähriger Ausübung als Adjutant. 5. Fahnenträger mit 15 jähriger Tätigkeit |
|
Hauptmann |
|
1. Kompanieführer *1 Regiment: 2. Gildevater, stellv. Platzkommandant. *1 3. Regimentsvorstand: Stellv. Präsident, Kassierer, Schriftführer, Schießsportleiter, Damenschießsportleiterin, Jugendschießsportleiter. *1 4. Bei 10 jähriger Tätigkeit im Regimentsvorstand als Leutnant sowie Stellvertreter in den vorgenannten Ämtern. 5. 25 jähriger Tätigkeit als Fahnenträger oder 25 Jahre Tätigkeit als Adjudant. |
|
Major |
|
Bei 10 jähriger Tätigkeit als Kompanieführer. Regiment: 2.Platzkommandant *1 3.Bei 10 jähriger Tätigkeit im Vorstand mit Dienstgrad Hauptmann. |
|
Oberstleutnant |
|
1.Restriktive Beförderung nach vorheriger eingehender Beratung im Vorstand. | |
Oberst |
|
1. Restriktive Beförderung nach vorheriger eingehender Beratung im Vorstand. | |
General |
|
1.Präsident, General *1 2.Restriktive Beförderung nach vorheriger eingehender Beratung im Vorstand. |
|
Generalmajor |
|
1. Restriktive Beförderung nach vorheriger eingehender Beratung im Vorstand. |
- *1 = Dieses Amt muss mindestens 10 Jahr ausgeführt werden, um den Dienstgrad (Beförderung) zu behalten. Sollte diese nicht der Fall sein, erhält er den Dienstgrad zurück den er zuvor hatte. Eine Änderung dieser Regelung, kann nur mit Zustimmung der Hauptleuteversammlung erfolgen.